AGB
Kondolenzmappen.com hat separate Liefer- und Verkaufsbedingungen für Standard- und Sonderanfertigungen. Hierfür verwenden wir die allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen von Venttri / Maxximap International B.V.
ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR STANDARDARTIKEL
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Maxximap International B.V., nachstehend “Venttri” genannt, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer Brabant am 01.11.2011.
Artikel 1
Absatz 1: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Offerten von Venttri, für die mit Venttri geschlossenen Verträge und für die Venttri erteilten Aufträge, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Absatz 2: Bevollmächtigt zum Abschluss von Verträgen im Namen von Venttri sind die Personen, die als solche bei der Handelskammer in Brabant eingetragen sind, und die Personen, die von den genannten Parteien schriftlich bevollmächtigt wurden. Diese Bevollmächtigung gilt gegebenenfalls nur für die darin zu erwähnenden Angebote, Offerten und Verträge.
Absatz 3: Abweichungen von diesen Bedingungen und Aufträgen durch Vertreter, Reisende und andere Vermittler und/oder Einzelhändler sind nur verbindlich, wenn sie vom Vorstand schriftlich bestätigt werden. Etwaige Einkaufsbedingungen von Käufern binden Venttri nicht, es sei denn, die Geschäftsleitung hat schriftlich auf etwas anderes hingewiesen.
Absatz 4: Sobald der Käufer von Venttri über das Vorhandensein dieser Bedingungen informiert wurde, gelten alle späteren Verträge zwischen Venttri und dem Käufer als zu diesen Bedingungen geschlossen.
Absatz 5: Wenn Venttri in einem Vertrag mit dem Käufer von diesen Bedingungen abgewichen ist, kann sich der Käufer bei späteren Verträgen niemals auf eine solche Abweichung berufen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen immer ausdrücklich vereinbart werden.
Artikel 2
Absatz 1: Alle Angebote und Offerten von Venttri, sei es in Form von Preislisten, Drucksachen, Broschüren oder auf andere Weise – einschließlich mündlicher Angebote/Offerten und anderer Erklärungen von Vertretern oder Mitarbeitern von Venttri – sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nicht anders angegeben. Größen- und Farbangaben sind so genau wie möglich, aber nicht verbindlich; geringfügige Abweichungen bei Farben und/oder Größen sind zulässig. Venttri haftet nicht für technische Layoutfehler in der gelieferten Datei. Die Dateien werden nur auf ihre technische Durchführbarkeit geprüft.
Absatz 2: Ein Vertrag zwischen Venttri und dem Käufer kommt nur zustande, wenn und nachdem ein Auftrag von einem Bevollmächtigten von Venttri schriftlich bestätigt wurde, oder wenn Venttri einen Auftrag ganz oder teilweise ausgeführt hat. Die Preisangebote verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer.
Absatz 3: Wenn der Käufer Venttri nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt hat, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung oder seinem Auftrag abweicht, wird davon ausgegangen, dass er mit ihrem Inhalt einverstanden ist, und der Käufer ist an den Vertrag gebunden. Der Händler wird das Geld innerhalb von 30 Tagen zurückerstatten.
Absatz 4: Venttri ist berechtigt, bei Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen eine ausreichende Sicherheit für die monetäre Erfüllung des abzuschließenden Vertrages zu verlangen. Die Weigerung des Käufers, die geforderte Sicherheit zu leisten, berechtigt Venttri, den Auftrag abzulehnen.
Absatz 5: Darüber hinaus ist Venttri jederzeit berechtigt, vor der Lieferung oder Fortsetzung der Lieferung eine Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu verlangen, auch wenn bereits andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Wenn diese Sicherheit nicht geleistet wird, ist Venttri berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 3
Absatz 1: Preisangaben beruhen stets auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Selbstkostenpreisen.
Absatz 2: Sollten nach dem Abschluss des Vertrags, aber vor der endgültigen Lieferung Preiserhöhungen eintreten, z.B. infolge von Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Materialien, Hilfsstoffen, Teilen, Transportkosten, Löhnen, steuerlichen Abgaben, Einfuhrzöllen, Rechten und/oder Verbrauchssteuern, Fabrikpreisen, Währungsänderungen usw., behält sich Venttri das Recht vor, diese Preisdifferenz an den Käufer weiterzugeben.
Absatz 3: Beträgt die Preiserhöhung jedoch mehr als 10 % des vereinbarten Preises, hat der Käufer das Recht, den geschlossenen Vertrag zu kündigen und/oder den erteilten Auftrag innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung zurückzunehmen.
Absatz 4: Die Annullierung oder Rücknahme der Bestellung erfolgt per Einschreiben. Bei Stornierung oder Rücknahme des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, Venttri die bereits geleistete Arbeit anteilig zum vereinbarten Preis zu erstatten.
Artikel 4
Absatz 1: Die Lieferfrist wird immer so genau wie möglich angegeben, ist jedoch niemals als strikte Frist zu betrachten. Eine Überschreitung der Lieferfrist um weniger als zwei Wochen – es sei denn, sie geschieht vorsätzlich – berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz, zur Annullierung des Auftrags oder zu einem Recht auf Ablehnung der Ware bei Erhalt. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Venttri daher schriftlich in Verzug gesetzt und eine letzte Frist von zwei Wochen für die Lieferung gesetzt werden.
Absatz 2: Wird die Ware nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgeholt, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall gehen die Reise-, Lager- und sonstigen Kosten zu Lasten des Käufers.
Absatz 3: Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, in dem die Produkte das Lager, den Lagerraum oder ein anderes Lager von Venttri verlassen, wobei der Käufer das Risiko für jeden direkten oder indirekten Schaden trägt, der dem Käufer oder Dritten unmittelbar nach der Lieferung an oder durch diese Produkte entsteht.
Absatz 4: Die Lieferfrist läuft ab dem Tag, an dem der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt hat.
Absatz 5: Die Lieferung erfolgt frachtfrei an die vom Auftraggeber/Käufer angegebene Adresse in den Niederlanden. Bei Sendungen unter einem Nettorechnungsbetrag von € 450,- ohne MwSt. ist Venttri berechtigt, die Kosten für Verpackung, Versand und Verwaltung dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Absatz 6: Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Qualität, Menge, Farbunterschiede, Größe, Ausführung und dergleichen, die als handelsüblich oder technisch unvermeidbar angesehen werden, berechtigen den Kunden niemals zur Ablehnung einer Lieferung. Für die Menge gilt eine Toleranz von 10 % für Über- und Unterlieferungen.
Absatz 7: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Beförderungsvertrag des Spediteurs etwas anderes vorsieht.
Absatz 8: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gehen die Kosten für die zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Sachen zu Lasten des Käufers.
a. Der Käufer muss eine genaue Spezifikation der Formate, Qualitäten und der zu druckenden Texte und Bilder liefern. Jede vom Käufer gewünschte Änderung eines auf seinen Wunsch hin erstellten Andrucks und/oder Entwurfs sowie seine Zustimmung dazu muss dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden.
b. Der Käufer trägt das Risiko von Missverständnissen in Bezug auf den Inhalt und die Ausführung des Vertrages, wenn diese durch ungenaue oder unvollständige Spezifikationen, Texte, Bilder und/oder digitale Informationen oder andere Informationen oder andere Mitteilungen im Sinne des vorigen Absatzes.
c. Die schriftliche Bestätigung von Venttri an den Käufer von Mitteilungen des Käufers über Änderungswünsche und/oder die Genehmigung von Probedrucken oder Entwürfen, die Venttri auf eine andere als die im zweiten Satz des vorigen Absatzes genannte Weise zur Kenntnis gelangt sind, gilt als schriftliche Bestätigung des Käufers und ist für die Parteien verbindlich, es sei denn, der Käufer erhebt innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt beim Verkäufer schriftlich Einspruch dagegen.
d. Wenn der Käufer, nachdem er per Einschreiben in Verzug gesetzt wurde, die in diesem Absatz unter a. genannte Verpflichtung ganz oder teilweise nicht erfüllt, schuldet der Käufer gemäß den Bestimmungen in Artikel 6:91 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs unverzüglich eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 % des vereinbarten Preises der bestellten Waren, während der bloße Ablauf der Inverzugsetzungsfrist die Auflösung des Vertrags von Rechts wegen bewirkt.
Artikel 5
Abs. 1: Die Nennung von Bestell- oder Fabriknummern in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder in der Korrespondenz sind nur Hinweise für den Innendienst von Venttri. Der Käufer kann daraus kein Recht und keinen Anspruch, in welcher Form auch immer, ableiten.
Artikel 6
Absatz 1: Der Käufer muss die gelieferten Waren bei der Abnahme und/oder Lieferung oder so schnell wie möglich danach untersuchen oder untersuchen lassen. Beanstandungen von sichtbaren Mängeln an gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten müssen Venttri innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung mitgeteilt werden. Die Reklamation muss vom Käufer innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder der ausgeführten Arbeiten schriftlich per Einschreiben bestätigt werden.
Abs. 2: Beanstandungen von nicht sichtbaren Mängeln an gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten müssen Venttri sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach der Lieferung, schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden, und zwar so rechtzeitig, dass Venttri in der Lage ist, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen zu überprüfen oder vor Ort überprüfen zu lassen.
Abs. 3: Reklamationen werden nicht akzeptiert, wenn sich herausstellt, dass Dritte etwas an den gelieferten Waren verändert oder repariert haben, es sei denn, dies geschah mit vorheriger Kenntnis von Venttri und in Notfällen, in denen es dem Käufer nicht möglich ist, sich vorher mit Venttri zu treffen, er Venttri aber dennoch so schnell wie möglich über den Notfall informiert hat.
Absatz 4: Beanstandungen von (Teil-)Rechnungen müssen spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach dem Versanddatum per Einschreiben bei Venttri eingehen.
Absatz 5: Nach Ablauf der oben genannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten/abgelieferten Produkte bzw. die Rechnung genehmigt hat. In diesem Fall werden die Reklamationen nicht mehr von Venttri bearbeitet.
Absatz 6: Beanstandungen entbinden den Käufer niemals von seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 7.
Absatz 7: Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne die schriftliche Zustimmung von Venttri die von ihm reklamierten Sachen an Venttri zurückzusenden.
Absatz 8: Dem Ersuchen um Stornierung der gesamten oder eines Teils der Bestellung nach (teilweiser) Erfüllung der Bestellung oder im Falle von speziell für den Käufer hergestellten Artikeln kann nicht entsprochen werden.
Absatz 9: Die Annullierung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Das Datum des Eingangs des Schreibens gilt als Datum der Annullierung.
Artikel 7
Absatz 1: Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Absatz 2: Eventuelle Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
Absatz 3: Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Käufer/Käufer ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten.
Absatz 4: Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % der Verkaufssumme, mindestens jedoch auf 250 € pro offener Rechnung. Alle vom Käufer oder im Namen des Käufers geleisteten Zahlungen werden zunächst von den geschuldeten Kosten und anschließend von der Hauptsumme abgezogen.
Absatz 5: Nur wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf einem der Konten von Venttri gutgeschrieben wurde, können 2 % Skonto vom Nettowarenwert (ohne MwSt.) abgezogen werden, es sei denn, Venttri hat schriftlich etwas anderes vereinbart.
Absatz 6: Wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Teillieferung oder eines Lieferabschnitts in Verzug bleibt, ist Venttri berechtigt, die anderen noch auszuführenden Aufträge oder Abschnitte für den Zeitraum, in dem der Käufer eine fällige (Teil-)Rechnung unbezahlt lässt, auszusetzen, unbeschadet des Rechts von Venttri, den/die Auftrag/Aufträge nach Inverzugsetzung endgültig zu kündigen und die Bezahlung all dessen zu verlangen, was Venttri bis zu diesem Zeitpunkt zusteht. In diesem Fall hat Venttri auch das Recht auf Schadenersatz.
Abs. 7: Jede nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlte Rechnung wird automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung um eine feste Entschädigung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 150 €, sowie um die üblichen Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung erhöht. Ein Teil des Monats wird wie ein voller Monat betrachtet und berechnet.
Absatz 8: Ein Abzug oder eine Verrechnung ist dem Käufer niemals gestattet.
Absatz 9: Die Zahlung erfolgt in den Geschäftsräumen von Venttri oder auf das von Venttri angegebene Bank- oder Girokonto.
Artikel 8
Absatz 1: Bei telegrafischen, telefonischen, digitalen oder Kurierbestellungen oder -aufträgen gehen der Empfang und die damit verbundenen Kosten zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Artikel 9
Absatz 1: Das Eigentum an den verkauften und gelieferten Waren wird erst nach vollständiger Bezahlung der vom Käufer/Besteller an Venttri geschuldeten Beträge übertragen, die sich aus dem Bruttorechnungsbetrag zuzüglich der oben genannten Zinsen und außergerichtlichen Kosten zusammensetzen, sowie, falls Venttri die Erfüllung des Kaufvertrags gerichtlich einklagt, der gesetzlichen Handelszinsen und der zum Zeitpunkt des Urteils liquidierten Kosten der Vollstreckung.
Absatz 2: Solange die Ware noch im Eigentum von Venttri steht, darf der Käufer die Ware nicht veräußern, verpfänden oder anderweitig belasten oder in irgendeiner Weise darüber verfügen, es sei denn, er betreibt ein Geschäft als Wiederverkäufer zum Zwecke des Verkaufs der von Venttri gelieferten Ware. In diesem Fall ist der Käufer zum Verkauf berechtigt.
Absatz 3: Wenn der Käufer eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn ein anderer Umstand im Sinne von Artikel 12 eintritt, ist Venttri berechtigt, die gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention zurückzufordern und/oder zurückzunehmen. Wenn der Käufer die gelieferten Waren nicht innerhalb von 2 Tagen nach der Aufforderung durch Venttri zurückgibt, verwirkt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro Tag des Verzugs.
Absatz 4: Wenn Venttri die gelieferten Waren tatsächlich zurückgenommen hat, wird der Vertrag gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 aufgelöst.
Absatz 5: Der Käufer ist verpflichtet, Venttri unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte an den von Venttri gelieferten Waren geltend machen, sofern diese (noch) nicht sein Eigentum sind. Sollte sich später herausstellen, dass der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Betrages, den er Venttri schuldet, ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 500 €, verpflichtet, unbeschadet der Verpflichtung, den vereinbarten Preis dennoch vollständig zu zahlen.
Artikel 10
Absatz 1: Venttri haftet für Schäden, soweit diese von ihrer Versicherung gedeckt sind, und zwar bis zur Höhe der von der Versicherung geleisteten Zahlung. Venttri haftet nur für Schäden, die direkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Venttri verursacht wurden.
Absatz 2: Die Haftung von Venttri erstreckt sich jedoch in keinem Fall auf indirekte Schäden und Folgeschäden.
Absatz 3: Sollte die Versicherung in irgendeinem Fall nicht zahlen, beschränkt sich die Haftung von Venttri auf den Rechnungsbetrag des Vertrags, ohne Mehrwertsteuer.
Absatz 4: Venttri haftet nicht für die Wahl der Farben, Formen, Materialien usw. der gelieferten Waren und Materialien durch den Käufer und garantiert nicht, dass die gelieferten Waren und Materialien für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind, es sei denn, der Käufer hat Venttri im Voraus ausdrücklich über seine Absichten informiert und keine nachträglichen Änderungen daran vorgenommen.
Absatz 5: Der Käufer/Auftraggeber stellt Venttri von jeglichen Regressansprüchen frei, wenn die Risiken im Zusammenhang mit den vereinbarten Lieferungen durch eine Versicherung abgedeckt sind.
Artikel 11
Absatz 1: Venttri hat das Recht, im Falle von höherer Gewalt, die während der Ausführung des Vertrags auftritt, entweder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen oder die Lieferfrist auszusetzen, solange die Situation höherer Gewalt andauert, oder infolgedessen die Waren nicht zu liefern und/oder sie durch gleichwertige Waren zu ersetzen, wobei die Mehrkosten für diese Waren zu Lasten des Käufers/Abnehmers gehen. Wenn diese Mehrkosten 10 % des für diese Waren vereinbarten Preises übersteigen, hat der Käufer/Besteller das Recht, den Vertrag aufzulösen. Im Falle höherer Gewalt ist Venttri in keinem Fall verpflichtet, dem Käufer einen Schadenersatz oder eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Absatz 2: Wird ein Auftrag für mehr als 60 Arbeitstage ausgesetzt, hat der Käufer/Abnehmer dennoch das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Absatz 3: Die Auflösung/Kündigung des Vertrags hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Käufers, die bereits gelieferten/geleisteten Waren anteilig zu vergüten.
Absatz 4: Als Umstände höherer Gewalt gelten unter anderem Krieg, Mobilisierung, Aufruhr, Streiks, Sitzstreiks, Feuer, nicht (rechtzeitige) Lieferung von Zulieferern von Venttri, übermäßige Abwesenheit von Personal oder allgemeiner Personalmangel, Verkehrsbehinderungen oder Transportprobleme, Leistungsstörungen, Betriebsstörungen jeglicher Art, Änderungen von Einfuhrzöllen und Steuern, Einfuhr- oder Ausfuhrbehinderungen und Grenzschließungen sowie andere staatliche Maßnahmen oder
Grenzschließungen und andere behördliche Maßnahmen oder Vorschriften sowie alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Venttri liegen und die Venttri daran hindern, den Auftrag gemäß den getroffenen Vereinbarungen auszuführen.
Artikel 12
Absatz 1: Venttri behält sich das Recht vor, den Vertrag/die Verträge mit dem Käufer sofort und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer:
a; unter Zwangsverwaltung gestellt wird, für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt;
b; einen Beschluss zur Liquidation und/oder Schließung seines Unternehmens fasst;
c; die freie Verfügung über sein Vermögen verliert, oder wenn der Käufer eine natürliche Person ist, unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt.
Absatz 2: Falls der Käufer einer (Zahlungs-)Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist Venttri berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn und nachdem sie den Käufer zuvor in Verzug gesetzt und ihm eine letzte Frist zur Erfüllung gesetzt hat.
Absatz 3: Mit der vorgenannten Kündigung werden alle Forderungen gegenüber dem Käufer sofort fällig, und Venttri hat außerdem das Recht, vollen Schadensersatz, entgangenen Gewinn und/oder Zinsen zu verlangen.
Absatz 4: Der Posten “entgangener Gewinn” beläuft sich auf mindestens 15 % des vereinbarten Preises mit einem Mindestbetrag von € 500,- (ohne MwSt.), sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird; der Posten “entgangene Zinsen” beläuft sich auf die gesetzlichen Handelszinsen.
Artikel 13
Absatz 1: Der Käufer schützt den Verkäufer vor jeglichen Folgen von Ansprüchen, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf die gekauften Waren geltend macht.
Artikel 14
Absatz 1: Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen für anwendbar erklärt wurden, findet das niederländische Recht Anwendung.
ALLGEMEINE LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR SONDERANFERTIGUNGEN
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Venttri International B.V.
nachstehend “Venttri” genannt, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer von Brabant am 01.11.2011.
Artikel 1
Absatz 1: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Offerten von Venttri, für die mit Venttri geschlossenen Verträge und für die Venttri erteilten Aufträge, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Absatz 2: Bevollmächtigt zum Abschluss von Verträgen im Namen von Venttri sind die Personen, die als solche bei der Handelskammer in Brabant eingetragen sind, und die Personen, die von den genannten Parteien schriftlich bevollmächtigt wurden. Diese Bevollmächtigung gilt gegebenenfalls nur für die darin zu erwähnenden Angebote, Offerten und Verträge.
Absatz 3: Abweichungen von diesen Bedingungen und Bestellungen durch Vertreter, Reisende und andere Vermittler und/oder Einzelhändler sind nur verbindlich, wenn sie vom Vorstand schriftlich bestätigt werden. Etwaige Einkaufsbedingungen von Käufern binden Venttri nicht, es sei denn, die Geschäftsleitung hat schriftlich auf etwas anderes hingewiesen.
Absatz 4: Sobald der Käufer von Venttri über das Vorhandensein dieser Bedingungen informiert worden ist, gelten alle späteren Verträge zwischen Venttri und dem Käufer als zu diesen Bedingungen geschlossen.
Absatz 5: Wenn Venttri in irgendeinem Vertrag mit dem Käufer von diesen Bedingungen abgewichen ist, kann sich der Käufer in keinem späteren Vertrag auf diese Abweichung berufen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen immer ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen immer ausdrücklich vereinbart werden.
Artikel 2
Absatz 1: Alle Angebote und Offerten von Venttri, sei es in Form von Preislisten, Drucksachen, Broschüren oder auf andere Weise – einschließlich mündlicher Angebote/Offerten und anderer Erklärungen von Vertretern oder Mitarbeitern von Venttri – sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nicht anders angegeben. Größen- und Farbangaben sind so genau wie möglich, aber nicht verbindlich; geringfügige Abweichungen bei Farben und/oder Größen sind zulässig. Venttri haftet nicht für technische Layoutfehler in der gelieferten Datei. Die Dateien werden nur auf ihre technische Durchführbarkeit geprüft.
Absatz 2: Ein Vertrag zwischen Venttri und dem Käufer kommt nur zustande, wenn und nachdem ein Auftrag von einem Bevollmächtigten von Venttri schriftlich bestätigt wurde, oder wenn Venttri einen Auftrag ganz oder teilweise ausgeführt hat. Die Preisangebote verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer.
Absatz 3: Wenn der Käufer Venttri nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt hat, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung oder seinem Auftrag abweicht, wird davon ausgegangen, dass er mit ihrem Inhalt einverstanden ist, und der Käufer ist an den Vertrag gebunden. Der Händler wird das Geld innerhalb von 30 Tagen zurückerstatten.
Absatz 4: Venttri ist berechtigt, bei Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen eine ausreichende Sicherheit für die monetäre Erfüllung des abzuschließenden Vertrages zu verlangen. Die Weigerung des Käufers, die geforderte Sicherheit zu leisten, berechtigt Venttri, den Auftrag abzulehnen.
Absatz 5: Darüber hinaus ist Venttri jederzeit berechtigt, vor der Lieferung oder Fortsetzung der Lieferung eine Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu verlangen, auch wenn bereits andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Wenn diese Sicherheit nicht geleistet wird, ist Venttri berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 3
Absatz 1: Preisangaben beruhen stets auf den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Selbstkostenpreisen.
Absatz 2: Sollten nach dem Abschluss des Vertrags, aber vor der endgültigen Lieferung Preiserhöhungen eintreten, z.B. infolge von Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Materialien, Hilfsstoffen, Teilen, Transportkosten, Löhnen, steuerlichen Abgaben, Einfuhrzöllen, Rechten und/oder Verbrauchssteuern, Fabrikpreisen, Währungsänderungen usw., behält sich Venttri das Recht vor, diese Preisdifferenz an den Käufer weiterzugeben.
Absatz 3: Beträgt die Preiserhöhung jedoch mehr als 10 % des vereinbarten Preises, hat der Käufer das Recht, den geschlossenen Vertrag zu kündigen und/oder den erteilten Auftrag innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung zurückzunehmen.
Absatz 4: Die Annullierung oder Rücknahme der Bestellung erfolgt per Einschreiben. Bei Stornierung oder Rücknahme des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, Venttri die bereits geleistete Arbeit anteilig zum vereinbarten Preis zu erstatten.
Artikel 4
Absatz 1: Die Lieferfrist wird immer so genau wie möglich angegeben, ist jedoch niemals als strikte Frist zu betrachten. Eine Überschreitung der Lieferfrist um weniger als zwei Wochen – es sei denn, sie geschieht vorsätzlich – berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz, zur Annullierung des Auftrags oder zu einem Recht auf Ablehnung der Ware bei Erhalt. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Venttri daher schriftlich in Verzug gesetzt und eine letzte Frist von zwei Wochen für die Lieferung gesetzt werden.
Absatz 2: Wird die Ware nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgeholt, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall gehen die Reise-, Lager- und sonstigen Kosten zu Lasten des Käufers.
Absatz 3: Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, in dem die Produkte das Lager, den Lagerraum oder ein anderes Lager von Venttri verlassen, wobei der Käufer das Risiko für jeden direkten oder indirekten Schaden trägt, der dem Käufer oder Dritten unmittelbar nach der Lieferung an oder durch diese Produkte entsteht.
Absatz 4: Die Lieferfrist läuft ab dem Tag, an dem der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt hat.
Absatz 5: Die Lieferung erfolgt frachtfrei an die vom Auftraggeber/Käufer angegebene Adresse in den Niederlanden. Bei Sendungen unter einem Nettorechnungsbetrag von € 450,- ohne MwSt. ist Venttri berechtigt, die Kosten für Verpackung, Versand und Verwaltung dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Absatz 6: Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Qualität, Menge, Farbunterschiede, Größe, Ausführung und dergleichen, die als handelsüblich oder technisch unvermeidbar angesehen werden, berechtigen den Kunden niemals zur Ablehnung einer Lieferung. Für die Menge gilt eine Toleranz von 10 % für Über- und Unterlieferungen.
Absatz 7: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Beförderungsvertrag des Spediteurs etwas anderes vorsieht.
Absatz 8: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gehen die Kosten für die zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Sachen zu Lasten des Käufers.
a. Der Käufer muss eine genaue Spezifikation der Formate, Qualitäten und der zu druckenden Texte und Bilder liefern. Jede vom Käufer gewünschte Änderung eines auf seinen Wunsch hin erstellten Andrucks und/oder Entwurfs sowie seine Zustimmung dazu muss dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden.
b. Der Käufer trägt das Risiko von Missverständnissen in Bezug auf den Inhalt und die Ausführung des Vertrages, wenn diese
durch ungenaue oder unvollständige Spezifikationen, Texte, Bilder und/oder digitale Informationen oder andere
Informationen oder andere Mitteilungen im Sinne des vorigen Absatzes.
c. Die schriftliche Bestätigung von Venttri an den Käufer von Mitteilungen des Käufers über Änderungswünsche und/oder die Genehmigung von Probedrucken oder Entwürfen, die Venttri auf eine andere als die im zweiten Satz des vorigen Absatzes genannte Weise zur Kenntnis gelangt sind, gilt als schriftliche Bestätigung des Käufers und ist für die Parteien verbindlich, es sei denn, der Käufer erhebt innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt beim Verkäufer schriftlich Einspruch dagegen.
d. Wenn der Käufer, nachdem er per Einschreiben in Verzug gesetzt wurde, die in diesem Absatz unter a. genannte Verpflichtung ganz oder teilweise nicht erfüllt, schuldet der Käufer gemäß den Bestimmungen in Artikel 6:91 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs unverzüglich eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 % des vereinbarten Preises der bestellten Waren, während der bloße Ablauf der Inverzugsetzungsfrist die Auflösung des Vertrags von Rechts wegen bewirkt.
Artikel 5
Abs. 1: Die Nennung von Bestell- oder Fabriknummern in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder in der Korrespondenz sind nur Hinweise für den Innendienst von Venttri. Der Käufer kann daraus kein Recht und keinen Anspruch, in welcher Form auch immer, ableiten.
Artikel 6
Absatz 1: Der Käufer muss die gelieferten Waren bei der Abnahme und/oder Lieferung oder so schnell wie möglich danach untersuchen oder untersuchen lassen. Beanstandungen von sichtbaren Mängeln an gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten müssen Venttri innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung mitgeteilt werden. Die Reklamation muss vom Käufer innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder der ausgeführten Arbeiten schriftlich per Einschreiben bestätigt werden.
Abs. 2: Beanstandungen von nicht sichtbaren Mängeln an gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten müssen Venttri sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach der Lieferung, schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden, und zwar so rechtzeitig, dass Venttri in der Lage ist, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen zu überprüfen oder vor Ort überprüfen zu lassen.
Abs. 3: Reklamationen werden nicht akzeptiert, wenn sich herausstellt, dass Dritte etwas an den gelieferten Waren verändert oder repariert haben, es sei denn, dies geschah mit vorheriger Kenntnis von Venttri und in Notfällen, in denen es dem Käufer nicht möglich ist, sich vorher mit Venttri zu treffen, er Venttri aber dennoch so schnell wie möglich über den Notfall informiert hat.
Absatz 4: Beanstandungen von (Teil-)Rechnungen müssen spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach dem Versanddatum per Einschreiben bei Venttri eingehen.
Absatz 5: Nach Ablauf der oben genannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten/abgelieferten Produkte bzw. die Rechnung genehmigt hat. In diesem Fall werden die Reklamationen nicht mehr von Venttri bearbeitet.
Absatz 6: Beanstandungen entbinden den Käufer niemals von seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 7.
Absatz 7: Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne die schriftliche Zustimmung von Venttri die von ihm reklamierten Sachen an Venttri zurückzusenden.
Absatz 8: Wenn der Käufer eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, hat Venttri das Recht, Stornierungskosten des Käufers von mindestens 500 € zu berechnen, die nach folgendem Zeitplan auf dem Nettokaufpreis berechnet werden:
a; bis 31 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin einen Prozentsatz von 30 %;
b; 30 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Liefertermin 40%.
Absatz 9: Dem Antrag auf Stornierung einer Bestellung ganz oder teilweise nach (Teil-)Ausführung der Bestellung oder in Fällen von speziell für den Käufer hergestellten Gegenständen kann nicht entsprochen werden.
Absatz 10: Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Als Kündigungsdatum gilt das Eingangsdatum des Schreibens. Das Datum des Eingangs des Schreibens gilt als Datum der Annullierung.
Artikel 7
Absatz 1: Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Absatz 2: Eventuelle Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
Absatz 3: Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Käufer/Käufer ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten.
Absatz 4: Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % der Verkaufssumme, mindestens jedoch auf 250 € pro offener Rechnung. Alle vom Käufer oder im Namen des Käufers geleisteten Zahlungen werden zunächst von den geschuldeten Kosten und anschließend von der Hauptsumme abgezogen.
Absatz 5: Nur wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf einem der Konten von Venttri gutgeschrieben wurde, können 2 % Skonto vom Nettowarenwert (ohne MwSt.) abgezogen werden, es sei denn, Venttri hat schriftlich etwas anderes vereinbart.
Absatz 6: Wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Teillieferung oder eines Lieferabschnitts in Verzug bleibt, ist Venttri berechtigt, die anderen noch auszuführenden Aufträge oder Abschnitte für den Zeitraum, in dem der Käufer eine fällige (Teil-)Rechnung unbezahlt lässt, auszusetzen, unbeschadet des Rechts von Venttri, den/die Auftrag/Aufträge nach Inverzugsetzung endgültig zu kündigen und die Bezahlung all dessen zu verlangen, was Venttri bis zu diesem Zeitpunkt zusteht. In diesem Fall hat Venttri auch das Recht auf Schadenersatz.
Abs. 7: Jede nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlte Rechnung wird automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung um eine feste Entschädigung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 150 €, sowie um die üblichen Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung erhöht. Ein Teil des Monats wird wie ein voller Monat betrachtet und berechnet.
Absatz 8: Ein Abzug oder eine Verrechnung ist dem Käufer niemals gestattet.
Absatz 9: Die Zahlung erfolgt in den Geschäftsräumen von Venttri oder auf das von Venttri angegebene Bank- oder Girokonto.
Artikel 8
Absatz 1: Bei telegrafischen, telefonischen, digitalen oder Kurierbestellungen oder -aufträgen gehen der Empfang und die damit verbundenen Kosten zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Artikel 9
Absatz 1: Das Eigentum an den verkauften und gelieferten Waren wird erst nach vollständiger Bezahlung der vom Käufer/Besteller an Venttri geschuldeten Beträge übertragen, die sich aus dem Bruttorechnungsbetrag zuzüglich der oben genannten Zinsen und außergerichtlichen Kosten zusammensetzen, sowie, falls Venttri die Erfüllung des Kaufvertrags gerichtlich einklagt, der gesetzlichen Handelszinsen und der zum Zeitpunkt des Urteils liquidierten Kosten der Vollstreckung.
Absatz 2: Solange die Ware noch im Eigentum von Venttri steht, darf der Käufer die Ware nicht veräußern, verpfänden oder anderweitig belasten oder in irgendeiner Weise darüber verfügen, es sei denn, er betreibt ein Geschäft als Wiederverkäufer zum Zwecke des Verkaufs der von Venttri gelieferten Ware. In diesem Fall ist der Käufer zum Verkauf berechtigt.
Absatz 3: Wenn der Käufer eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn ein anderer Umstand im Sinne von Artikel 12 eintritt, ist Venttri berechtigt, die gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention zurückzufordern und/oder zurückzunehmen. Wenn der Käufer die gelieferten Waren nicht innerhalb von 2 Tagen nach der Aufforderung durch Venttri zurückgibt, verwirkt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro Tag des Verzugs.
Absatz 4: Wenn Venttri die gelieferten Waren tatsächlich zurückgenommen hat, wird der Vertrag gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 aufgelöst.
Absatz 5: Der Käufer ist verpflichtet, Venttri unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte an den von Venttri gelieferten Waren geltend machen, sofern diese (noch) nicht sein Eigentum sind. Sollte sich später herausstellen, dass der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Betrages, den er Venttri schuldet, ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 500 €, verpflichtet, unbeschadet der Verpflichtung, den vereinbarten Preis dennoch vollständig zu zahlen.
Artikel 10
Absatz 1: Venttri haftet für Schäden, soweit diese von ihrer Versicherung gedeckt sind, und zwar bis zur Höhe der von der Versicherung geleisteten Zahlung. Venttri haftet nur für Schäden, die direkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Venttri verursacht wurden.
Absatz 2: Die Haftung von Venttri erstreckt sich jedoch in keinem Fall auf indirekte Schäden und Folgeschäden.
Absatz 3: Sollte die Versicherung in irgendeinem Fall nicht zahlen, beschränkt sich die Haftung von Venttri auf den Rechnungsbetrag des Vertrags, ohne Mehrwertsteuer.
Absatz 4: Venttri haftet nicht für die Wahl der Farben, Formen, Materialien usw. der gelieferten Waren und Materialien durch den Käufer und garantiert nicht, dass die gelieferten Waren und Materialien für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind, es sei denn, der Käufer hat Venttri im Voraus ausdrücklich über seine Absichten informiert und keine nachträglichen Änderungen daran vorgenommen.
Absatz 5: Der Käufer/Auftraggeber stellt Venttri von jeglichen Regressansprüchen frei, wenn die Risiken im Zusammenhang mit den vereinbarten Lieferungen durch eine Versicherung abgedeckt sind.
Artikel 11
Absatz 1: Venttri hat das Recht, im Falle von höherer Gewalt, die während der Ausführung des Vertrags auftritt, entweder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen oder die Lieferfrist auszusetzen, solange die Situation höherer Gewalt andauert, oder infolgedessen die Waren nicht zu liefern und/oder sie durch gleichwertige Waren zu ersetzen, wobei die Mehrkosten für diese Waren zu Lasten des Käufers/Abnehmers gehen. Wenn diese Mehrkosten 10 % des für diese Waren vereinbarten Preises übersteigen, hat der Käufer/Besteller das Recht, den Vertrag aufzulösen. Im Falle höherer Gewalt ist Venttri in keinem Fall verpflichtet, dem Käufer einen Schadenersatz oder eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Absatz 2: Wird ein Auftrag für mehr als 60 Arbeitstage ausgesetzt, hat der Käufer/Abnehmer dennoch das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Absatz 3: Die Auflösung/Kündigung des Vertrags hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Käufers, die bereits gelieferten/geleisteten Waren anteilig zu vergüten.
Absatz 4: Umstände, die als Umstände höherer Gewalt zu betrachten sind, sind Krieg, Mobilisierung, Unruhen oder Aufstände, Streik, Besatzung, Feuer, Nichtbelieferung von Venttri-Lieferanten (rechtzeitig), übermäßige Abwesenheit von Personal oder Personalmangel im Allgemeinen, Verkehrshindernisse oder Transportprobleme, Versagen bei der Ausführung, Betriebsstörungen in jeglicher Form, Änderung der Einfuhrzölle und Steuern, Hindernisse für die Ein- oder Ausfuhr und die Schließung von Grenzen und anderen staatlichen Maßnahmen oder Vorschriften sowie alle Umstände, auf die Venttri vernünftigerweise keinen Einfluss ausüben kann, der es daran hindert, den Auftrag gemäß den getroffenen Vereinbarungen auszuführen.
ARTIKEL 12
Absatz 1: Venttri behält sich das Recht vor, den Vertrag/die Verträge mit dem Käufer sofort und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer:
a; unter Zwangsverwaltung gestellt wird, für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt;
b; einen Beschluss zur Liquidation und/oder Schließung seines Unternehmens fasst;
c; die freie Verfügung über sein Vermögen verliert, oder wenn der Käufer eine natürliche Person ist, unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt.
Absatz 2: Falls der Käufer einer (Zahlungs-)Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist Venttri berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn und nachdem sie den Käufer zuvor in Verzug gesetzt und ihm eine letzte Frist zur Erfüllung gesetzt hat.
Absatz 3: Mit der vorgenannten Kündigung werden alle Forderungen gegenüber dem Käufer sofort fällig, und Venttri hat außerdem das Recht, vollen Schadensersatz, entgangenen Gewinn und/oder Zinsen zu verlangen.
Absatz 4: Der Posten “entgangener Gewinn” beläuft sich auf mindestens 15 % des vereinbarten Preises mit einem Mindestbetrag von € 500,- (ohne MwSt.), sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird; der Posten “entgangene Zinsen” beläuft sich auf die gesetzlichen Handelszinsen.
Artikel 13
Absatz 1: Der Käufer schützt den Verkäufer vor jeglichen Folgen von Ansprüchen, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf die gekauften Waren geltend macht.
Artikel 14
Absatz 1: Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen für anwendbar erklärt wurden, findet das niederländische Recht Anwendung.
Absatz 2: Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung werden nur dem zuständigen Gericht im Arrondissement Breda zur Beilegung vorgelegt, es sei denn, Venttri wählt ein anderes zuständiges Gericht.
Absatz 3: Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung werden nur dem zuständigen Gericht im Arrondissement Breda zur Beilegung vorgelegt, es sei denn, Venttri wählt ein anderes zuständiges Gericht.